Welche Regelungen sind bei Bauvorhaben wo einzuholen?
Welche Regelungen, Gesetze und Vorschriften sind in den verschiedenen Gebieten zu beachten?
Baugenehmigung
- Schritt - Prüfung Bauordnung
- Prüfung, ob ein Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder nicht richtet sich nach § 60 BauO LSA
- Lage: flächendeckend
- zu beantragen beim Landkreis Saalekreis - Amt für Bauordnung und Denkmalschutz in Merseburg - Schritt - Prüfung Bauleitplanung
- Prüfung, ob ein Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt
- ACHTUNG - auch baugenehmigungsfreie Vorhaben dürfen den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widersprechen! - Schritt - Beantragung
- Lage des Vorhabens im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes -->
-> Baugenehmigung beim Landkreis oder
-> Genehmigungsfreistellung bei der Stadt Leuna
- keine Lage in einem vorhandenen Geltungsbereich --> Anwendung der §§ 34 und 35 BauGB, Beantragung beim Landkreis
- im Rahmen der Baugenehmigung werden denkmalrechtliche Belange geprüft, eine gesonderte denkmalrechtliche Genehmigung ist nicht notwendig
Genehmigungspflichtige Beispiele:
- Gebäude mit Feuerungsanlage, mehrgeschossig oder über 10 m²
- Zaun/Mauer über 2 m Höhe
- Stellplätze über 50 m²
- Terrassenüberdachungen größer als 30 m² und tiefer als 3,0 m
- Werbeanlagen über 1,0 m²
- u. v. m.
Denkmalrechtliche Genehmigung
- zu beantragen wenn das betreffende Gebäude ein Baudenkmal ist oder sich in einem Denkmalbereich befindet (siehe link*)
- auch bei baugenehmigungsfreien Vorhaben zu beantragen
- Baudenkmal: alle baulichen Veränderungen beantragen
- Denkmalbereich: Änderungen des äußeren Erscheinungsbildes, auch des dazugehörigen Grundstücks beantragen
- zu beantragen beim Landkreis Saalekreis, Amt für Bauordnung und Denkmalschutz in Merseburg
- das Vorhaben darf den Vorgaben des Bebauungsplanes nicht widersprechen und richtet sich nach der Baufibel für die Gartenstadt (Anlage 2) oder in den Ortschaften nach der Baustruktur der Umgebung
Denkmalrechtlich genehmigungspflichtig, Beispiele:
- Solaranlagen am Gebäude (Dach/Balkon/Hauswand)
- Erneuerung Fenster, Türen, Gauben
- Erneuerung Garagen und Gartenhäuser
- Werbeanlagen
- Einfriedungen
- Erneuerung Dacheindeckung oder Fassade
- Abweichungen zur Baufibel
- u. v. m.
Ausgelaufene Regelungen
Sanierungsgenehmigung:
- mit der Aufhebung des Sanierungsgebietes 2021 nicht mehr notwendig
- Löschung der Sanierungsvermerke im Grundbuch seit Januar 2024 abgeschlossen
Gestaltungs- und Erhaltungssatzung
Örtliche Bauvorschriften
Letzte Änderung am 03.02.2025, 13:44 Uhr