Wahlhelfer zur Bundestagswahl 2025 gesucht!

Am 23.02.2025 sind die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages zu wählen.

Die Stadtverwaltung Leuna ist für die Vorbereitung und den Vollzug der Wahl innerhalb der Stadt verantwortlich. Sie ist dabei auf die Mithilfe vieler Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Um die Arbeitsfähigkeit der Wahlvorstände am Wahltag zu gewährleisten, werden ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht.

Jede/r Wahlberechtigte/r kann diese Aufgabe wahrnehmen. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Wahllokale sind von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Danach werden durch alle Mitglieder des Wahlvorstandes die Stimmen ausgezählt und das Wahlergebnis festgestellt. Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Mitglieder des Wahlvorstandes für den Wahltag eine Aufwandsentschädigung.

Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellvertretende Vertrauenspersonen dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans bestellt werden. Auf die Bestimmung des § 9 Abs. 3 BWahlG wird hingewiesen.

Für die ehrenamtliche Tätigkeit in einem Wahlvorstand kann das beigefügte Formular verwendet werden.

Die Bereitschaftserklärung kann ab sofort übermittelt werden.

E-Mail: wahlen@stadtleuna.de
Tel.: 03461 840 134/ 249 5046
Fax: 03461 813 222)

Nach Abschluss der Besetzung aller Wahlvorstände erhält jeder eine Berufung in einen Wahlvorstand mit Informationen zum Einsatzort per Post.

Vielen Dank für die Unterstützung!

Swinka
Gemeindewahlleiterin