Haushalt und Steuern
Hebe- und Steuersätze Stadt Leuna
Die Hebesätze für die Grundsteuern werden gem. Hebesatzung der Stadt Leuna vom 28.02.2025 im Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
a) für die Betriebe (Grundsteuer A) der Land und Forstwirtschaft
230 v. H.
b) für die Wohngrundstücke (Grundsteuer B)
270 v. H.
c) für die Nichtwohngrundstücke (Grundsteuer B)
685 v. H.
Gewerbesteuer
350 v. H.
Den Haushaltsplan und die Hebesatzsatzung können Sie im rechten Bereich unter "Dokumente" ansehen.