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Gewerbeamt

Unsere Dienstleistungen

  • Führung des Gewerberegisters für die Stadt Leuna
  • Auskünfte aus dem Gewerberegister
  • Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen, Gewerbeabmeldungen, 
  • Genehmigung für Schank- und Speisewirtschaft, Gestattung für vorübergehenden Betrieb
  • Erteilung Reisegewerbekarten
  • Erlaubnis für Makler, Bauträger, Baubetreuer nach § 34c Gewerbeordnung LSA
  • Erlaubnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten nach § 33c Gewerbeordnung LSA 
  • Erlaubnis für Spielhallen, Geeignetheitsprüfung zur Aufstellung von Spielgeräten
  • Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe
  • Prüfungen der Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden
  • Betriebskontrollen
  • Wanderlager
  • Ladenöffnungszeiten gem. Sonn- und Feiertagsgesetz LSA
  • Anzeige Verkauf pyrotechnischer Gegenstände

Sofern Sie selbständig ein Gewerbe ausüben wollen, ist die gewerbliche Betätigung mit dem Beginn dieser Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Bitte informieren Sie sich am besten vorab telefonisch bei dem Mitarbeiter des Gewerbeamtes der Stadt Leuna.