Bundestagswahl 2025
Antrag auf Briefwahlunterlagen bis spätestens 21.02.2025 15.00 Uhr möglich
Die Wahllokale öffnen am Sonntag, 23. Februar 2025, von 08:00 bis 18:00 Uhr. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder den Reisepass sowie die Wahlbenachrichtigung mit.
Briefwahl
Wer von der Briefwahl Gebrauch machen möchte, kann den Antrag noch bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr, im Rathaus Leuna stellen.
Öffnungszeiten Briefwahlbüro im Rathaus Leuna:
- Freitag vor der Wahl (21.02.2025) 09.00 bis 15.00 Uhr
- Samstag vor der Wahl (22.02.2025) 09.30 bis 12.00 Uhr (nur in Fällen des § 28 Abs. 10 Bundeswahlordnung)
Sollte der Wahlschein verloren gegangen oder die beantragten Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig eingegangen sein, kann bis zum Samstag, dem 22. Februar 2025, ein neuer Wahlschein beantragt werden. Nur in besonderen Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung, können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr beantragt werden.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen sollten spätestens am Mittwoch, dem 19. Februar 2025, vor der letzten Leerung des Briefkastens bei der Post abgegeben werden, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig ankommen. Der Wahlbrief kann auch direkt bei der auf dem Briefwahlumschlag angegebenen Adresse abgegeben werden. In diesem Fall kann der Einwurf noch bis zum Wahltag 18.00 Uhr erfolgen.
Alle Informationen zu den Ergebnissen der Bundestagswahl 2025 finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt über den Link:
Bundestagswahl 2025 - Ergebnisse
Die Wahlergebnisse des Wahlkreises 72 Burgenland-Saalekreis, Stadt Leuna (incl. Ortschaften) finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt über den Link: