Auf unserer Webseite werden nur unbedingt erforderliche Cookies (also nur systembedingte Cookies) gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.

Um eine Webstatistik mittels Matomo zuzulassen, müssten Sie hier bitte Ihr Einverständnis geben. Danke.

Auskünfte aus dem Melderegister

Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen und Einschränkungen der §§ 34, 42 und 44 des Bundesmeldegesetzes (BMG) können Auskünfte an Behörden, öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und Privatpersonen (natürliche Personen oder juristische Personen des Privatrechts) erteilt werden. 

Gebühren

10,00 € einfache Melderegisterauskunft 
15,00 € erweiterte Melderegisterauskunft