Spielhallenerlaubnis
Für das Betreiben einer Spielhalle bedarf es neben der Gewerbeanmeldung auch einer Gewerbeerlaubnis.
Erforderliche Unterlagen für Einzelgewerbe
- vollständig ausgefüllte Gewerbeanmeldung
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Erlaubniserteilung gem. § 34c GewO
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, nicht älter als 3 Monate (bei dem für den Wohnort zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde, nicht älter als 3 Monate (bei dem für den Wohnort zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen)
- Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis, nicht älter als 3 Monate (beim Amtsgericht Halle/Saale zu beantragen)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (unter Link zum Vollstreckungsportal zu beantragen)
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, nicht älter als 3 Monate
- zusätzlich für Ausländer: Kopie der Aufenthaltsgenehmigung, -bewilligung, -erlaubnis
Erforderliche Unterlagen für juristische Personen (GmbH, AG, UG haftungsbeschränkt)
Es sind die gleichen Unterlagen wie für Einzelgewerbetreibende vorzulegen. Diese beziehen sich hier auf den oder die künftigen Geschäftsführer bzw. den künftigen Vorstand.
Zusätzlich ist ein Handelsregisterauszug beizubringen.
Sonstige Unterlagen
- Kopie einer vom Bauordnungsamt bestätigten Grundrisszeichnung (Sondernutzung)
- Kopie der bauordnungsrechtlichen Genehmigung zum Errichten einer Spielhalle
- ein Sozialkonzept, in dem dargestellt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen vorgebeugt wird und wie diese behoben werden sollen
- Kopie der Unterrichtung der IHK
Gebühr
Die Gebühr richtet sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA).