Bescheinigung über geeignete Aufstellplätze
Der konzessionierte Automatenaufsteller muss für das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit eine Bestätigung über den geeigneten Aufstellplatz beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes zur Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten
- Kopie des Personalausweises/Passes
Erforderliche Unterlagen bei Aufstellern, die Ihren Betriebssitz außerhalb der Stadt Leuna haben
- Kopie der Gewerbeanmeldung von der Hauptniederlassung
- Kopie der erteilten Aufstellererlaubnis gemäß § 33c Absatz 1 Gewerbeordnung
Die Aufstellung darf erst erfolgen, wenn die Bescheinigung erteilt wurde.
Letzte Änderung am 28.02.2020, 08:12 Uhr