Notruf

112 - Diese Nummer gilt in ganz Europa als Notruf bei Bränden, Unfällen und anderen Notlagen.

Folgende Angaben sollten bei einem Notruf gemacht werden:

WER ruft an?
Nennen Sie Ihren Namen und Ihre Adresse für eventuelle Rückfragen.

WAS ist passiert?
Kurze Beschreibung der Notfallsituation (Feuer, Verkehrsunfall, Verletzte usw.). Die Integrierte Leitstelle muss erkennen, welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen.

WO ist etwas passiert?
Ort, Straße, Hausnummer, Stockwerk usw. genaue Bezeichnung des Unfallorts/Brandorts.

WIE VIELE Verletzte?
Wie viele Verletzte gibt es? Durch diese Angabe kann die Leitstelle ausreichend Rettungsmittel zur Einsatzstelle schicken.

WARTEN auf Rückfragen!
Legen Sie erst auf, wenn das Gespräch von dem Disponenten der Integrierten Leitstelle beendet wurde. Möglicherweise hat dieser noch Rückfragen.

Missbrauch der 112
Der Missbrauch der Rufnummer 112 und Falschmeldungen werden empfindlich bestraft. Dabei sollte jeder wissen, dass die moderne Technik hilft, den Verursacher schnell ausfindig zu machen.

 

Geschichte des Notrufs

Am 11. Februar 1991 wurde europaweit die Notrufnummer 112 eingeführt. Doch es war ein langer Weg bis dahin.

Am 3. Mai 1969 wurde in der BRD auf dem Heimweg vom Schwimmbad Björn Steiger von einem Auto erfasst. Die Passanten alarmierten sofort nach dem Unglück die Polizei und das Rote Kreuz. Trotzdem dauerte es fast eine Stunde, bis der Krankenwagen eintraf. Der 8jährige Junge verstarb. Er starb nicht an seinen Verletzungen, er starb am Schock.

Die Eltern gründeten daraufhin am 7. Juli 1969 eine Stiftung, die Björn-Steiger-Stiftung, welche sich seither für eine Reform des Rettungswesens engagiert. Der erste Erfolg konnte bereits im November 1969 verzeichnet werden, als sich die Stiftung finanziell an der Ausstattung der Krankenwagen mit einem Sprechfunkgerät beteiligte. Bis August 1970 konnten so 100 Funkgeräte im Wert von 670.000 DM an den Rettungsdienst übergeben werden.

1971 installierte das Bundesverkehrsministerium testweise 100 Notruftelefone in verschiedenen Bundesländern. Die Länder verweigerten allerdings eine Kostenbeteiligung und der Bund stellte seine Aktivitäten in dieser Richtung ein. Daraufhin rüstete die Stiftung selbst 35.000 Kilometer an Bundes- und Landesstraßen mit Notruftelefonen aus.

Am 10. Juli 1971 wurde der erste Notarztwagen mit Unterstützung der Motor-Presse-Stuttgart finanziert und voll ausgerüstet. Erst nach der Berichterstattung organisierte die Stadt Stuttgart einen 24-Stunden-Notarztdienst.

Wussten Sie, dass die Notrufsäulen an Autobahnen bis 1971 lediglich der Wartung dienten und zurückgebaut werden sollten. In einem Gespräch mit dem Bundesverkehrsminister Georg Leber überzeugte Siegfried Steiger vom Erhalt und der Wiederbestückung mit modernen Notruftelefonen. Ab 1973 wurden alle neuen Autobahnen von Beginn an mit Notrufsäulen ausgestattet.

Ein Rettungswagen, wie wir Ihnen heute kennen, gab es bis 1971 nicht. Der Transport der Verletzten erfolgte meist nur mit Krankenwagen und ohne medizinische Einrichtung und ohne betreuenden Rettungssanitäter. Am 6. Dezember  1971 übergab die Stiftung jedem Bundesland einen Rettungswagen mit voller medizinischer Ausrüstung. Es war die Geburtsstunde des Rettungsdienstes in der Bundesrepublik.

Im August 1972 wurde aus den Erlösen einer Benefizschallplatte und der Verpfändung des Wohnhauses der Familie Steiger der Rettungshubschrauber Christoph 2 gekauft und an das Bundesministerium übergeben – der Beginn der staatlichen Luftrettung. Die flächendeckende Finanzierung der Luftrettung war für die Bundesregierung nicht machbar. Deshalb sorgte die Stiftung für den Aufbau und die Finanzierung der ersten zivilen Luftrettungsorganisation in Deutschland – der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF).

Im Frühjahr 1973 wurde die Notrufnummer 110/112 in allen Ortsnetzen der Deutschen Bundespost im damaligen Regierungsbezirk Nordwürttemberg eingeführt. Als die bundesweite Einführung scheiterte, verklagte Siegfried Steiger am 27. Juli 1973 das Land Baden-Württemberg und die Bundesrepublik Deutschland auf Einführung der Notrufnummer. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart wurde am 3. September 1973 erwartungsgemäß abgelehnt. Doch es führte zu einer breiten Unterstützung in der Öffentlichkeit. Schließlich wurde dann am 20. September 1973 auf der Sitzung der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler die Einführung der Notrufnummern beschlossen.

Weitere Aktionen waren die Entwicklung von geländegängigen Schnellbergefahrzeugen, heute unter dem Namen „Vorausrüstwagen (VRW)“ bekannt, Baby-Notarztwagen, Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF), Organtransportwagen, Forderung für die Einführung des Berufsbildes „Rettungsassistent“,  Auslieferung von AED-Geräten, Entwicklung einer Handyortungsplattform für die Rettungsleitstellen.