Waldbrandwarnstufen

Durch anhaltende Hitze und zunehmende Trockenheit wächst die Gefahr für Wald- und Vegetationsbrände. Nur durch umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten jedes Einzelnen kann das Risiko einer Brandentstehung und -ausbreitung verhindert werden.

In Sachsen-Anhalt ist das Landeszentrum Wald für den vorbeugenden Waldbrandschutz und die Ausrufung der Waldbrandgefahrenstufen zuständig. Dabei ist insbesondere der § 29 des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt zu beachten. Dieser stellt die bestimmten Verbote zur Ausschließung einer Gefährdung durch Feuer auf. Demnach ist es verboten,

  • in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände (z. B. Zigarettenstummel) wegzuwerfen,
  • durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,
  • bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,
  • im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden oder
  • bei Waldbrandgefahrenstufe 5 den Wald außerhalb von Wegen zu betreten.
Waldbrandgefahrenstufe Bedeutung
1 sehr geringe Gefahr
2 geringe Gefahr
3 mittlere Gefahr
4 hohe Gefahr
5 sehr hohe Gefahr

Des Weiteren regelt die Waldbrandschutzverordnung, dass bei der Ernte von Getreide während der Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5 auf Feldern in geringerem Abstand als 30 m zu Wald unmittelbar nach Anschnitt des Getreides auf dem Wald zugekehrten Seite ein 5 m breiter durchgepflügter Pflugsteifen anzulegen ist. Das Betretungsverbot gilt nicht für Waldbesitzer, Jagdausübungsberechtigte, von ihnen beauftragte Personen sowie Personen, die sich im Rahmen ihrer Gewerbe-, Berufs- oder Dienstausübung im Wald aufhalten. Verstöße gegen diese Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.

Die Waldbrandgefahrenstufen werden im Internet auf der Seite des Landeszentrum Waldes veröffentlicht und können unter den nachfolgenden Link eingesehen werden:

Waldbrandapp