Neue Regelung zu Personalausweis- und Passfoto
Ab 1. Mai 2025 ausschließlich digital erstellte Lichtbilder zulässig
Ab dem 1. Mai 2025 werden die Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg von entsprechend zertifizierten Fotografen zur Behörde übermittelt.
Gemäß der gesetzlichen Anforderung erhält der Bürger auch die Möglichkeit, in der Behörde selbst Lichtbildaufnahmen zu fertigen.
Bei der Stadt Leuna haben Sie spätestens ab dem 1. Mai 2025 die Möglichkeit direkt im Bürgerservice ein elektronisches Lichtbild erstellen zu lassen.
Der Gang zu einem zertifizierten Fotografen kann damit wegfallen. Über ein Handheld-Gerät ohne Blitz (optisch vergleichbar mit einem Smartphone) werden die Lichtbilder direkt im Rathaus oder der Außenstelle in Günthersdorf erfasst und direkt in den Personalausweis-/Reisepassantrag übertragen. Die Kosten für ein digitales Passfoto betragen sechs Euro pro bestelltem Dokument.
Hintergrund: Am 11. Dezember 2020 wurde das vom Deutschen Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dieses Gesetz sieht unter anderem Änderungen in den Gesetzen und Verordnungen zum Pass- und Personalausweiswesen vor.