Information der Grundstückseigentümer zur neuen Grundsteuer ab 2025
Ab dem Jahr 2025 verlieren die bisherigen Grundsteuerbescheide ihre Gültigkeit. Jeder Grundstückseigentümer erhält im Zuge der Neuberechnung der Grundsteuer einen neuen Grundsteuerbescheid.
Der Stadtrat der Stadt Leuna wird in seiner Sitzung im Februar 2025 über die Höhe der künftig geltenden Hebesätze beraten.
Nach der Entscheidung des Stadtrates werden die neuen Bescheide versandt. Wir bitten darum erst nach dem Vorliegen Ihres neuen Bescheides die Bezahlung der neu festgesetzten Grundsteuer- voraussichtlich ab Mai 2025 - an die Stadt Leuna vorzunehmen.
Bei denjenigen Steuerzahlern, die der Stadt Leuna eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird zum üblichen ersten Steuerzahltermin im Jahr am 15.02.2025 keine Abbuchung von Ihrem Konto vorgenommen.
Wenn Sie Ihrer Bank einen Dauerauftrag erteilt haben, denken Sie bitte daran, die Zahlung zum 15.02. auszusetzen und anschließend den Dauerauftrag - entsprechend Ihrem neuen Bescheid - zu ändern.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis! Wir wünschen Ihnen ein gesundes und frohes neues Jahr 2025.
Das Steueramt der Stadt Leuna