Information aus dem Sachgebiet öffentliche Sicherheit & Ordnung, Brandschutz: Leinenpflicht für Hunde

Leinenpflicht für Hunde

 

Ab dem 1. März 2018 beginnt wieder die jährliche Leinenpflicht für Hunde in Feld und Wald. Grund ist die sogenannte Brut- und Aufzuchtzeit der Wildtiere. Die Leinenpflicht endet am 15. Juli 2018.

Der Frühling naht, die ersten Blumen blühen und der Auslauf für den „besten Freund des Menschen“ in der freien Natur wird wieder vollumfänglich ausgeschöpft. Doch Vorsicht – Es droht Gefahr! Der Grund ist das Landeswaldgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. In § 28 Abs. 2 findet sich folgende Regelung:

„Es ist verboten, Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Hunde sind in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli anzuleinen.“

Freilebende Tiere sind in dieser Zeit besonders störempfindlich. Bleiben die Rufe von Frauchen oder Herrchen ungehört und der Jagdtrieb erwacht, können freilaufende Hunde großen Schaden anrichten.

Darüber hinaus ist in der Gefahrenabwehrverordnung für das Gebiet der Stadt Leuna die Leinenpflicht auf Straßen und Anlagen innerhalb bebauter Ortslagen festgelegt.

 Zuwiderhandlungen können bei beiden Regelungen mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

SG öffentliche Sicherheit & Ordnung, Brandschutz