Stadt Leuna

Öffentliche Bekanntmachung

Abschluss des Verfahrens zur Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben

„B 181 Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg“

Die oberste Landesentwicklungsbehörde (Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt) hat mit der Gutachterlichen Stellungnahme vom 10. Juni 2024 das Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „B 181 Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg“ abgeschlossen.

Im Ergebnis des Verfahrens konnte festgestellt werden, dass das Vorhaben mit der von der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Süd in das Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung eingebrachten Variante A 2.2 – B 1 Pf/B 1 Pg unter Berücksichtigung der in der Gutachterlichen Stellungnahme aufgeführten Maßgaben mit den Erfordernissen der Raumordnung einschließlich der Umweltbelange am besten vereinbar war.

Das Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) ist ein dem Zulassungsverfahren vorgelagertes behördeninternes Verfahren zur Abwägung der raum- und umweltbezogenen Belange des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten einschließlich einer Koordinierungsaufgabe.

Gegenüber dem Träger der Planung sowie gegenüber Einzelnen hat das Ergebnis des Verfahrens zur Raumverträglichkeitsprüfung keine unmittelbare Rechtswirkung. Es ersetzt nicht die nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen Entscheidungen.

Gemäß § 15 Abs. 6 ROG kann das Ergebnis des Verfahrens zur Raumverträglichkeitsprüfung nur im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens gegen die nachfolgende Zulassungs-entscheidung überprüft werden.

Der Öffentlichkeit ist auf der Grundlage des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt in den durch die Planung berührten Gemeinden Gelegenheit zu geben, sich über das Ergebnis des Verfahrens zur Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „B 181 Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg“ zu unterrichten.  

Zudem ist die Öffentlichkeit durch die jeweilige Gemeinde über die Ergebnisse der am 15.Mai 2024 durchgeführten Erörterung im Zuge des vorgenannten Verfahrens zu unterrichten.

Die Öffentlichkeit wird hiermit über den Abschluss des Verfahrens und über die Ergebnisse der Erörterung informiert. Die Gutachterliche Stellungnahme einschließlich dazugehörender 6 Anlagen (u.a. Protokoll der Erörterung) sind über die nachfolgenden Links auf der Homepage des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt abrufbar:

Als Langadresse:        https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/raumordnung-und-landesentwicklung/raumvertraeglichkeitspruefungen/raumvertraeglichkeitspruefung-b181-ortsumgehung-zoeschen-wallendorf-merseburg

Als Kurzadresse:        www.lsaurl.de/RVPB181

Eine zusätzliche analoge Zugangsmöglichkeit zu den Verfahrensunterlagen besteht bei der Stadt Leuna, Bauamt, Rudolf-Breitscheid-Straße 18 (Glasbau - Gesundheitszentrum Westflügel, 1. OG, Raum 2.09) in 06237 Leuna im Zeitraum

vom 12.08.2024 bis einschließlich 20.09.2024

während der Dienststunden

montags          von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

dienstags        von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

mittwochs       von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

donnerstags    von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

freitags            von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Die InfraLeuna GmbH informiert über nachfolgenden Link über die Trinkwasserdaten des Trinkwasserwerkes Daspig:

InfraLeuna - Trinkwasserdaten

 

Das Bauamt, Sachgebiet Natur- und Landschaftsschutz informiert:

 Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) als die nach § 2 Nr. 1 und 4 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) für Naturschutz zuständige Fachbehörde beabsichtigt, die Kartierung und Bewertung von Arten, Biotopen und Lebensraumtypen durchzuführen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung nachfolgender Aufgaben stehen:

  • Artikel 6 und 17 der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen und Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2009/105/EG  über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten 
  • Beobachtung von Natur und Landschaft als Landesaufgabe, auch in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Verordnung über abweichende Zuständigkeiten für das Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege und über die Anerkennung von Vereinigungen
  • Untersuchungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß §§ 1, 30-33, 37-39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und § 21-23, 25, 28 NatSchG LSA.

In der Gebietskörperschaft Einheitsgemeinde Stadt Leuna werden im Rahmen landesweiter Untersuchungen in der Zeit von 2021 bis 2025 Kartierungen sowie das Monitoring aller in Sachsen-Anhalt relevanten Tierarten, Pflanzenarten und Biotope/Lebensraumtypen sowie Untersuchungen zur Erstellung von Naturschutzfachplanungen durchgeführt. Aufgrund des behördlichen Auftrags sind das Betreten von Feld und Wald gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt (LWaldG) sowie das Befahren von Feld- und Waldwegen zur Erfüllung der gestellten Aufgabe mit PKW gemäß § 24 Abs. 3 Nr. 3 LWaldG zu gestatten. Den Beauftragten der Fachbehörde für Naturschutz (LAU) ist der Zutritt zu Grundstücken zum Zwecke von Erhebungen im Zusammenhang mit diesen Geländekontrollen auf der Grundlage der vorgenannten Vorschriften in Verbindung mit § 30. NatSchG LSA und § 65 Abs. 3 BNatSchG zu gestatten.

Hinweis: Bei den wahrzunehmenden Aufgaben handelt es sich um eine Erfassung des Ist-Zustandes der Natur, grundsätzlich im nicht eingezäunten Bereich; Veränderungen an den Grundstücken sind damit nicht verbunden. Über die Kartierungsplanung informieren wir auch auf unserer Homepage www.lau.sachsen-anhalt.de im Verzeichnis Naturschutz, Unterverzeichnis Kartierung und Bewertung.

Eigentümer und Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke werden gebeten, die Kartierungsarbeiten zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, solche Maßnahmen des Naturschutzes wie Prüfungen, Vermessungen, die Entnahme von Pflanzenproben, Bodenuntersuchungen sowie sonstige Arbeiten und Besichtigungen im Rahmen des Betretungsrechts des § 30 NatSchG LSA i.V. m. § 23 Absatz 2 Satz 2 LWaldG zu dulden. 

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Reideburger Str. 47, 06116 Halle (Saale)