Offenlage Bebauungspläne

Aktuelle Bebauungspläne zur Offenlage:

Bekanntmachung

Teilflächenänderung PVFA des Bebauungsplanes der Stadt Leuna Nr. 8.4 »Halde am Standort Leuna« - Aufstellung und frühzeitige Unterrichtung

Der Stadtrat der Stadt Leuna hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2024 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der Teilflächenänderung PVFA (Abkürzung für freistehende Photovoltaik- Freiflächenanlagen) des Bebauungsplanes der Stadt Leuna Nr. 8.4 »Halde am Standort Leuna« für die Teilflächen »Südbecken« und »Südliche Erweiterung« beschlossen.

In gleicher Sitzung hat der Stadtrat der Stadt Leuna den Vorentwurf mit Begründung i. d. F. v. 04.06.2024 der Teilflächenänderung PVFA des Bebauungsplanes der Stadt Leuna Nr. 8.4 »Halde am Standort Leuna« gebilligt und zu dieser Planung die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Absatz 2 BauGB beschlossen.

 

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Teilflächenänderung PVFA des Bebauungsplanes der Stadt Leuna Nr. 8.4 »Halde am Standort Leuna« soll in den Teilflächen »Südbecken« und »Südliche Erweiterung« ein neuer planungsrechtlicher Stand geschaffen werden. Dies ermöglicht die bauliche Nutzung dieser Teilflächen für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien, hier von solarer Strahlungsenergie, dienen.

Der Vorentwurf mit Begründung der Teilflächenänderung PVFA des Bebauungsplanes der Stadt Leuna Nr. 8.4 »Halde am Standort Leuna« in der Fassung vom 04.06.2024 wird in der Zeit vom

15.07.2024 bis einschließlich 19.08.2024

veröffentlicht.

Die Planung liegt in der Stadtverwaltung Leuna, Fachbereich Bau, Stadtplanung, Rudolf-Breitscheid-Straße 18, Westflügel, Zimmer 2.09 in 06237 Leuna zu nachfolgend aufgeführten Dienstzeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 03461 / 2495026 (Frau Zöfelt) zur Einsichtnahme aus:

  • Montag von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
  • Dienstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
  • Mittwoch von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Weiterhin kann die Planung  über das Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse info@leuna.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Leuna, Fachbereich Bau, Stadtplanung, Zimmer 2.09 abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gleichzeitig zur Beteiligung der Öffentlichkeit findet die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden statt.